Stadt Thalheim/Erzgeb.

Ausschreibungen - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim Rathaus

Ausschreibungen

Ausschreibungen der Stadt Thalheim/Erzgeb.

Auf dem Portal zur Auftragsvergabe eVergabe.de finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen der Stadt Thalheim.

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 1.1 „Vernetzung und Ausbau der Radwege“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 1.1 „Vernetzung und Ausbau der Radwege“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Weiterhin ist das Hinweisblatt „Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)“ der Sächischen Aufbaubank als Anlage C zur Beachtung beigefügt. Im Programm NiSE wird für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtkosten bis 200.000 EUR die Anwendung einer VKO zur Berechnung eines Pauschalbetrages eingeführt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau des Radwegenetzes, die Qualifizierung des Zwönitztalradweges als Verbindung zur städtischen Infrastruktur, die Fortführung des straßenbegleitenden Radweges an der Wallstraße (REWE-Markt) sowie die Qualifizierung des Radweges zur besseren Befahrbarkeit ab Bahnhofstraße Richtung Süden, siehe Anlage D (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind der Ausbau des Radwegenetzes zur Stärkung der Radnutzung im Alltags- und Freizeitverkehr, die Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen, die Stärkung CO2-armer und umweltfreundlicher Mobilitätsformen sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 1.1 „Vernetzung und Ausbau der Radwege“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.
Anlage A: Gebietsabgrenzung
Anlage B: Vordruck SAB
Anlage C: Hinweisblatt
Anlage D: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 1.2 „Vernetzung Radweg zum Freizeitgelände Erzgebirgsbad“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 1.2 „Vernetzung Radweg zum Freizeitgelände Erzgebirgsbad“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) und Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI (Tragwerksplanung) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, der Baugrunduntersuchung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Weiterhin ist das Hinweisblatt „Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)“ der Sächischen Aufbaubank als Anlage C zur Beachtung beigefügt. Im Programm NiSE wird für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtkosten bis 200.000 EUR die Anwendung einer VKO zur Berechnung eines Pauschalbetrages eingeführt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die Erschließung des Freizeitgeländes „Erzgebirgsbad“ durch einen mit dem Zwönitztalradweg verbundenen Rad- und Wanderweg, siehe Anlage D (Vorhabensblatt). Hierzu soll der Ausbau Radweges entlang des bereits bestehenden Pfarrgrundweges in Thalheim/Erzgeb. erfolgen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Erreichbarkeit des Geländes für Radverkehr.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 1.2 „Vernetzung Radweg zum Freizeitgelände Erzgebirgsbad“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsabgrenzung
Anlage B: Vordruck SAB
Anlage C: Hinweisblatt
Anlage D: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 1.4 „Energetische Sanierung Rathaus-Komplex“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 1.4 „Energetische Sanierung Rathaus-Komplex“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) und Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI (Tragwerksplanung) inklusive der besonderen Leistungs der Bauüberwachung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die denkmalgerechte energetische Gebäudesanierung des Rathauskomplexes im Wärmebereich sowie die Bereitstellung einer energieeffizienten Wärmeversorgung (intelligente Heizungssteuerung und Nutzung erneuerbarer Energien), siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der energetischen Bilanz, eine energieeffiziente und intelligente Wärmeversorgung, die Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich und die Senkung der CO2-Emissionen.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 1.4 „Energetische Sanierung Rathaus-Komplex“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.1 „Straßenbegleitgrün und Gewässerrandgestaltung Zwönitztalradweg“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.1 „Straßenbegleitgrün und Gewässerrandgestaltung Zwönitztalradweg“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen) sowie die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Weiterhin ist das Hinweisblatt „Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)“ der Sächischen Aufbaubank als Anlage C zur Beachtung beigefügt. Im Programm NiSE wird für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtkosten bis 200.000 EUR die Anwendung einer VKO zur Berechnung eines Pauschalbetrages eingeführt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die Herstellung von Straßenbegleitgrün entlang des Zwönitztalradweges zur Beschattung der Verkehrs- und Gewässerfläche, die Pflanzung großkroniger Bäume, um sommerliche Überhitzung zu vermindern und eine naturnahe Gewässerrandgestaltung entlang der Zwönitz, siehe Anlage D (Vorhabensblatt). Ziele der Maßnahme sind die Verbesserung stadtklimatischer Verhältnisse, eine Entgegenwirkung von Überhitzungstendenzen und Beseitigung von Wärmeinseln zur Klimawandelanpassung, die Schaffung grüner und blauer Infrastruktur, eine grünökologische Aufwertung sowie eine Erhöhung der Biodiversität.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.1 „Straßenbegleitgrün und Gewässerrandgestaltung Zwönitztalradweg“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsabgrenzung
Anlage B: Vordruck SAB
Anlage C: Hinweisblatt
Anlage D: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.3 „Modellprojekt Stadtgrün Am Plan“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.3 „Modellprojekt Stadtgrün Am Plan“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, der Baugrunduntersuchung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die grünökologische Gestaltung und Aufwertung der Straßenrandbereiche durch Grünstreifen zur Beschattung der Verkehrsfläche, eine grünökologische Sanierung und Entsiegelung Am Plan durch Einsatz von Ökopflastersteinen bzw. wasserdurchlässiges Sickerpflaster, eine Entschleunigung des Durchfahrtsverkehrs sowie die Reduzierung der starken Schlammbildung bei Regenereignissen, siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind die Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse, ein Entgegenwirkung von Überhitzungstendenzen durch die Reduzierung der Versiegelung, die Beseitigung von Wärmeinseln zur Klimawandelanpassung und eine Förderung des Gartenstadtcharakters.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.3 „Modellprojekt Stadtgrün Am Plan“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.4 „Modellprojekt Stadtgrün Nordstraße“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.4 „Modellprojekt Stadtgrün Nordstraße“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, der Baugrunduntersuchung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die grünökologische Gestaltung und Aufwertung der Straßenrandbereiche durch Grünstreifen zur Beschattung der Verkehrsfläche, eine grünökologische Sanierung und Entsiegelung Am Plan durch Einsatz von Ökopflastersteinen bzw. wasserdurchlässiges Sickerpflaster sowie eine Entschleunigung des Durchfahrtsverkehrs, siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind die Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse, ein Entgegenwirkung von Überhitzungstendenzen durch die Reduzierung der Versiegelung, die Beseitigung von Wärmeinseln zur Klimawandelanpassung und eine Förderung des Gartenstadtcharakters.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.4 „Modellprojekt Stadtgrün Nordstraße“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.5 „Gewässeroffenlegung und Renaturierung Pfarrgrundbach“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.5 „Gewässeroffenlegung und Renaturierung Pfarrgrundbach“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen), Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) und Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI (Tragwerksplanung) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, der Baugrunduntersuchung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet einen Teilrückbau des brachliegenden Parkdecks an der Stadtbadstraße, die Gewässeroffenlegung und Renaturierung des Gewässers II. Orndung „Pfarrgrund Wasser“ (welcher vermutlich teilweise unter dem Parkdeck verläuft), die Grün- und Wegevernetzung entlang des Pfarrgrundweges in Richtung Stadtbad und Innenstadt sowie die Anbindung und Erschließung des Pfarrgrundweg an den Friedhof, siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Ziele der Maßnahme sind die Schaffung grüner und blauer Infrastruktur, eine Erhöhung der Biodiversität, die Renaturierung von Grünflächen und Gewässern, die Verbesserung stadtklimatischer Verhältnisse sowie eine Entgegenwirkung von Überhitzungstendenzen und Beseitigung von Wärmeinseln zur Klimawandelanpassung.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.5 „Gewässeroffenlegung und Renaturierung Pfarrgrundbach“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.6 „Herstellung Hochwasserretentionsfläche West inklusive Streuobstwiese“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.6 „Herstellung Hochwasserretentionsfläche West inklusive Streuobstwiese“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet eine Flächenentsiegelung und Absenkung der Freifläche zur Herstellung einer Gewässerretentionsfläche, einen Rückbau der uferbegleitenden Mauer, um dem Gewässer II. Ordnung „Zwönitz“ bei Hochwasser- und Überschwemmungsereignissen genügend Platz zur Ausbreitung zu geben, die Herstellung von Straßen- und Gewässerbegleitgrün zur Beschattung der Wasseroberfläche und eine naturnahe Gestaltung und Renaturierung der Überschwemmungsgebiete entlang des Gewässers Zwönitz durch eine Pflanzung einer Streuobstwiese, siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Ziele der Maßnahme sind die Schaffung grüner Infrastruktur, eine Erhöhung der Biodiversität, die Renaturierung von Grünflächen und Gewässern, die Verbesserung stadtklimatischer Verhältnisse sowie eine Entgegenwirkung von Überhitzungstendenzen und Beseitigung von Wärmeinseln zur Klimawandelanpassung.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.6 „Herstellung Hochwasserretentionsfläche West inklusive Streuobstwiese“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 2.7 „Ökologische Sanierung Fußweg Untere Hauptstraße/Chemnitzer Straße (Kaisergasse)“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 2.7 „Ökologische Sanierung Fußweg Untere Hauptstraße/Chemnitzer Straße (Kaisergasse)“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens (vorerst bis Leistungsphase 3 HOAI) zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die vollständige Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Weiterhin ist das Hinweisblatt „Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)“ der Sächischen Auf-baubank als Anlage C zur Beachtung beigefügt. Im Programm NiSE wird für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtkosten bis 200.000 EUR die Anwendung einer VKO zur Berechnung eines Pauschalbetrages eingeführt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die grünökologische Sanierung der Fußwegeverbindung zwischen der Unteren Hauptstraße und Chemnitzer Straße (Kaisergasse), den Einsatz von Ökopflastersteinen bzw. wasserdurchlässiges Sickerpflaster, um starke Schlamm- und Schmutzbildung aufgrund wild abfließendem Oberflächenwasser bei Regenereignissen zu reduzieren, die- grünökologische Gestaltung und Aufwertung des Weges und die Gewährleistung der dauerhaften Nutzung durch Einwohnerinnen und Einwohner, auch nach (Stark-)Regen und Überschwemmungen, siehe Anlage D (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind die Begrünung der Verkehrsfläche, die Reduzierung von Überschwemmungs- und Hochwasserschäden, die Klimawandelanpassung bei vermehrten Starkregenereignissen sowie die Verwendung innovativer und umweltfreundlicher Baustoffe.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 2.7 „Ökologische Sanierung Fußweg Untere Hauptstraße/Chemnitzer Straße (Kaisergasse)“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsabgrenzung
Anlage B: Vordruck SAB
Anlage C: Hinweisblatt
Anlage D: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 3.1 „Belebung des Freizeitgeländes Erzgebirgsbad (2. BA)“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 3.1 „Belebung des Freizeitgeländes Erzgebirgsbad (2. BA)“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die Planung ab der Leistungsphase 3 bis hin zur Leistungsphase 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen), technische Ausrüstung, Tragwerksplaung sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Baugrunduntersuchung und der Vermessung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die barrierefreie Erschließung des ehemaligen Badgeländes, die Neugestaltung der Außenanlagen mit Verweil- und Ruhezonen, die Schaffung von Wegeverbindungen zum Areal über den Pfarrgrundweg und die Einbindung in den Entwicklungskorridor entlang der Stadtbadstraße (Sportpark – Erzgebirgsbad – Waldstadion – Richter-Müller-Teich – Pfarrgrundweg), siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind die Wiedernutzbarmachung ungenutzter Flächen, eine Verbesserung des niedrigschwelligen Freizeitangebotes im Gebiet, die Stärkung Mehrgenerationenansatzes sowie Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 3.1 „Belebung des Freizeitgeländes Erzgebirgsbad (2. BA)“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt

Information über die geplante Vergabe von Leistungen zum Vorhaben 3.2 „Inklusive Gestaltung Spielplatz Lebenshilfe Kita Sonnenschein“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. wird mit Fördermitteln aus dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) für das Fördergebiet „Blaues Band im Zwönitztal – Nachhaltig in die Zukunft“ gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Bereich entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage A).

Der Förderbescheid wurde im September 2023 überreicht, sodass die Programmumsetzung nun zügig begonnen werden soll. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist derzeit bis Ende 2027, die Gesamtabrechnung des Verfahrens bis Ende September 2028 geplant.

Für die Durchführung der Maßnahme 3.2 „Inklusive Gestaltung Spielplatz Lebenshilfe Kita Sonnenschein“ im Fördergebiet ist nunmehr vorgesehen, einen externen Dienstleister mit der Planung des Vorhabens zu beauftragen. Das Planungs-/Ingenieurbüro übernimmt die Planung ab der Leistungsphase 3 bis hin zur Leistungsphase 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen) inklusive der örtlichen Bauüberwachung.

Zusätzlich zu den Planungsleistungen ist gemäß den Hinweisen der Sächsischen Aufbaubank als Zuwendungsgeber bereits in der 1. Planungsphase eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür wurde durch den Zuwendungsgeber ein Fragenkatalog (Auskünfte zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“) entwickelt. Dieser ist als Anlage B beigefügt.

Die Vergabe dieser Leistungen soll an ein sachkundiges und zuverlässiges Unternehmen/Büro erfolgen.

Das Vorhaben beinhaltet die inklusive Gestaltung und bedarfsorientierte Erneuerung des Spielplatzes am Standort der Lebenshilfe Kita „Sonnenschein“ (Anton-Günther-Straße 1), siehe Anlage C (Vorhabensblatt). Die Ziele der Maßnahme sind die Verbesserung des niedrigschwelligen Freizeitangebotes im Gebiet, die Minderung sozialer Defizite und Förderung der Inklusion, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes sowie der Erhalt der wohnortnahen Versorgungs- und Sozialinfrastruktur.

Während der Umsetzung des Vorhabens ist eine enge Abstimmung mit dem EFRE-Programmbegleiter der Stadt Thalheim/Erzgeb. notwendig und wird vorausgesetzt.

Wenn Sie Interesse haben, an der Ausschreibung zur Programmbegleitung im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ teilzunehmen, bitten wir Sie, dies an folgende Adresse zu bekunden:

Stadt Thalheim/Erzgeb.
Amt des Bürgermeisters
Hauptstraße 5
09380 Thalheim/Erzgeb.

Betreff: Interessensbekundung Vorhaben 3.2 „Inklusive Gestaltung Spielplatz Lebenshilfe Kita Sonnenschein“ im Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“

Ihre Interessensbekundung kann auch gern per E-Mail an folgende E-Mailadresse erfolgen: poststelle@thalheim-erzgeb.de

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung ist der 13.05.2024.

Anlage A: Gebietsbgrenzung
Anlage B: Vordruck
Anlage C: Vorhabensblatt