Stadt Thalheim/Erzgeb.

Förderprojekt „Rückbau Robert-Koch-Straße 6“ im Zuge des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim

Förderprojekt „Rückbau Robert-Koch-Straße 6“ im Zuge des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Rückbau der ehemaligen Strumpffabrik durch das Projekt der Integrierten Brachflächenentwicklung gefördert durch den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Die Industriebrache Robert-Koch-Straße 6 war ein herrenloses Grundstück, welches sich in der Verwaltung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement befand und durch die Stadt Thalheim/Erzgeb. regelmäßig sicherungstechnisch betreut werden musste.

Am 12.01.2015 erklärte die Stadt Thalheim/Erzgeb. im Rahmen eines Abtretungs- und Aneignungsvertrages, dass sie das Objekt Robert-Koch-Straße 6 in ihren Besitz übernimmt.

Die jetzige Brache wurde im Jahr 1905 als Fabrikgebäude errichtet und diente seitdem der Strumpferzeugung in Thalheim/Erzgeb. Im Jahre 1998 ist zunächst die STL Strumpffabrik Thalheim GmbH & Co. KG in Insolvenz gegangen, die noch alle Teile der Industriebrache genutzt hat. Danach gab es die TSF GmbH Thalheimer Strumpffabrik, welche nur das Hauptgebäude nutzte. Diese wurde jedoch im Jahre 2006 ebenfalls insolvent. Seit dieser Zeit stehen alle Gebäude leer.

Da sich die Brache in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Straßen befindet und bereits Dachteile eingestürzt sind, welche drohten und drohen auf die Straße zu stürzen, ist Eile geboten.

Wie bereits beschrieben, liegt seit dem Jahr 2006 gar keine Nutzung mehr vor. Weil verschiedene Gebäude bereits eingebrochen bzw. stark beschädigt sind und eine Nutzung kaum oder gar nicht mehr möglich ist, soll die Industriebrache Robert-Koch-Straße 6 zurück gebaut werden. Als Nachnutzung ist die Herstellung einer Grünfläche und Parkanlage zur Naherholung vorgesehen.

Bei den Rückbauarbeiten ist zu beachten, dass die unmittelbar angrenzende Baumreihe (zur Robert-Koch-Straße), der ehemalige Fabrikgarten sowie die zugehörige Einfriedung unter Denkmalschutz stehen und somit besonders bei den Rückbauarbeiten geschützt werden müssen. Weiterhin befinden sich drei denkmalgeschützte Wandgemälde in der Fabrik. Diese müssen mittels Abnahme von den Wänden gesichert werden.

Am 30.03.2017 wurde uns der Zuwendungsbescheid für Fördermittel im Rahmen der „Integrierten Brachflächenentwicklung“ durch die SAB übersendet. Der Fördersatz beträgt 90%.

 

   

Bausschild vom Abbruch

Bilder vom Abbruch

Bausschild zum Bau der Parkanlage

Bau der Parkanlage