Stadt Thalheim/Erzgeb.

Neue Corona-Schutzverordnung ab 14. Januar 2022 - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim AKTUELL

Neue Corona-Schutzverordnung ab 14. Januar 2022

Liebe Thalheimerinnen und Thalheimer,

ab Freitag, den 14. Januar gilt die neue Sächsischen Corona-Notfall-Schutz-Verordnung (https://bit.ly/33aWygQ). Die folgenden Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 06. Februar 2022.

 

2G Plus: Mit dem 2G Plus Konzept sollen viele Bereiche in Sachsen wieder öffnen können. Bei diesem Modell erhalten Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen können. Menschen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, brauchen keinen Test. Außerdem brauchen Personen keinen Test, die unter 18 Jahre alt sind oder erst vor drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind.  

Hotspot-Regelung: In Sachsen ist eine Hotspot-Regelung vorgesehen. Großstädte oder Landkreise, die eine hohe Inzidenz haben, müssen in einen Teil-Lockdown gehen. Hier gilt eine Inzidenz von 1.500 als Grenzwert.  

Kontaktbeschränkungen: Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sollen bestehen bleiben. Unter den Ungeimpften darf sich ein Haushalt weiterhin mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte Personen und Genesene dürfen sich maximal in Gruppen mit bis zu 10 Personen treffen.  

Einzelhandel: Auch hier  sollen die aktuellen Regeln bestehen bleiben. Nur Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte des Einzelhandels nutzen, das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung.  

FFP2-Masken: Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln soll bestehen bleiben. 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Kinos sollen unter Anwendung des 2G-Plus-Konzeptes öffnen dürfen. Die Säle dürfen dabei außerdem nur zur Hälfte belegt werden. Über eine maximale Besucheranzahl wird noch diskutiert. Auch Museen, Archive, Gedenkstätten und Ausstellungen sollen unter Anwendung des 2G Plus Modells öffnen können. Auch hier wird die Personenanzahl wohl begrenzt werden. Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sollen ebenfalls mit 2G Plus öffnen können. 

Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Großveranstaltungen, Feste und Veranstaltungen dürfen weiterhin nicht stattfinden. 

Sport: Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. In Inneneinrichtungen gilt das 2G Plus Konzept. In Außenbereichen gilt 2G. Auch Sportveranstaltungen sollen unter Auflagen und 2G Plus wieder stattfinden können. 

Schulen und Kitas: Unter den aktuell geltenden Corona-Regeln soll der Betrieb von Schulen und Kitas weitergeführt werden. Das heißt, u.a. müssen drei wöchentliche Tests durchgeführt werden. Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht und ab der fünften Klasse gilt diese auch im Unterricht. 

Gastronomie: Auch hier soll das 2G Plus Modell gelten. Die eingeschränkten Öffnungszeiten sollen verlängert werden. Bis 22 Uhr dürfen Wirte voraussichtlich öffnen. 

Dienstleistungen: Geimpfte und Genesene sollen körpernahe Dienstleistungen wieder in Anspruch nehmen können. Darunter zählt z.B. der Besuch des Kosmetikstudios. Beim Friseur gilt 3G in Kombination mit einem negativen Corona-Test. 

Tourismus: Touristische Übernachtungen in Sachsen sollen wieder möglich werden. Hier gilt dann das 2 G Plus Modell. 

Versammlungen: Versammlungen und Demonstrationen können mit bis zu 200 Teilnehmern stattfinden. Abstandsgebote und Maskenpflicht bleiben bestehen. 

 

Genauere Informationen zu den jeweiligen neuen Regelungen sowie den aktuellen Richtwerten finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/

Bleiben Sie gesund!

Ihre Stadtverwaltung. 🌲🌲🌲