Stadt Thalheim/Erzgeb.

Neue sächsische Corona-Notfall-Schutz-Verordnung ab 06. Februar 2022 - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim AKTUELL

Neue sächsische Corona-Notfall-Schutz-Verordnung ab 06. Februar 2022

Liebe Thalheimerinnen und Thalheimer,

ab Sonntag, den 06. Februar gilt die neue Sächsischen Corona-Notfall-Schutz-Verordnung (https://bit.ly/3gmjzAk). Die folgenden Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 06. März 2022.

Allgemeines

  • inzidenzbasierte Hotspotregelung und Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben
  • keine Kontakterfassung in Einrichtungen oder für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordertVersammlungen unter freiem Himmel sind mit maximal 5.000 Teilnehmern möglich (Innenräume 3G-Regel)
  • Kapazitätsbeschränkungen von entweder 50 Prozent (maximal 500 Teilnehmern) oder 25 Prozent (maximal 1.000 Personen)
  • Beerdigungen und Eheschließungen sind mit höchstens 50 Personen möglich (3G-Regel)
  • komplette Öffnung des Einzelhandels (3G-Regel) ohne Beschränkungen bei den Öffnungszeiten
  • uneingeschränkte Öffnungszeiten der Gastronomie (innen 2G-Regel)

Messen und Dienstleistungen

  • Durchführung von Messen und Kongressen sind möglich (2Gplus-Regel)
  • Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen können öffnen (3G mit Kontakterfassung)
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. können öffnen (2G-Regel mit Kontakterfassung)

Kultur, Sport und Freizeit

  • Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Beachtung der 2Gplus- Regel unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten öffnen
  • Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen sind Zuschauerzahlen auf entweder 50 Prozent der Höchstkapazität aber maximal 500 Besucher oder 25 Prozent und maximal 1.000 Personen begrenzt

Genauere Informationen zu den jeweiligen neuen Regelungen sowie den aktuellen Richtwerten finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/

Bleiben Sie gesund!

Ihre Stadtverwaltung. 🌲🌲🌲