Stadt Thalheim/Erzgeb.

Information zur Umstrukturierung der Wahlbezirke - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim AKTUELL

Information zur Umstrukturierung der Wahlbezirke

Information zur Umstrukturierung der Wahlbezirke

Gemäß § 3 Absatz 1 der Sächsischen Kommunalwahlordnung sollen Wahlbezirke entsprechend den örtlichen Verhältnissen gebildet und abgegrenzt werden. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf aber auch nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke stellt einen wesentlichen Bestandteil des laufenden Wahlgeschäftes dar und liegt daher nach § 12 des Kommunalwahlgesetzes in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Im Zuge der Vorbereitungen auf das Wahljahr 2024 hat die Stadtverwaltung der Stadt Thalheim/Erzgeb. die bei vergangenen Wahlen gebildeten Wahlbezirke geprüft und Verbesserungsmöglichkeiten erörtert.

Schlussendlich wurde sich für eine Variante mit vier Wahlbezirken und zwei Briefwahlbezirken entschieden. Durch eine Vergrößerung der Wahlbezirke kann um einen Wahlbezirk eingekürzt werden. Der ehemalige Wahlbezirk III Oberschule wird aufgeteilt. Die Änderungen betreffen dadurch auch die Zuordnung der Straßenzüge zu den Wahlbezirken. Diese finden Sie in der unten aufgeführten Übersicht. Eine gleichmäßige Verteilung der Wahlberechtigten auf die Wahlbezirke war dabei unsere Zielstellung.

In der Karte finden Sie nochmals eine grafische Darstellung der Wahlbezirke mit Zuordnung der Straßenzüge. Welcher Wahlbezirk für Sie der richtige ist, finden Sie auch nochmal auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die Sie rechtzeitig vor der Wahl mit der Post erhalten.

 

WB Abgrenzung des Wahlbezirk Bezeichnung des Wahlraums
I Dorfchemnitzer Straße, Hammergrund, Hofackersiedlung, Randsiedlung, Zwönitztalstraße, Pionierweg, Bahnhofstraße, Hormersdorfer Weg, Äuß. Bergstr., Weststr., Moritzstr., Inn. Bergstr., Lessingstr., Bergstr., Äuß. Lessingstraße, Friedrichstr., Unt. Bahnhofstr., Uferstr. Wolf’s Kantine,
Zwönitztalstr. 32
II Tannenstr., Kantstr., Kleiststr., Inn. Kleiststr., Eichenweg, Buchenweg, Goethestr., Schillerstr., Löfflerweg, Gartenstr., Schulstr., Heinrichstr., Äuß. Heinrichstr., Grundstr., L.-Jahn-Str. Grundschule,
Kantstr. 36
(barrierefrei)
III Stadtbadstr., Rolandstr., Anton-Günther-Str., Feldstr., Berghausweg, Stollberger Str., An der Tabakstanne, Am Stollen Vereinshaus,
Stadtbadstr. 12
(barrierefrei)
IV Am Plan, Bachweg, Chemnitzer Str., Gornsdorfer Str., Helenenstr., Jahnsdorfer Str., Kurze Str., Lutherstr., Meinersdorfer Str., Neue Wiesenstr., Nordstr., Parkstr., Unt. Hauptstr., Wallstr., Waltherstr., Wiesenstr., Morgenröte, Salzstr., Augustusstr., Jägerstr., Melanchthonstr., Müntzerstr., Hauptstr., R.-Koch-Str., Lindenstr., Roßtaler Weg

AZURIT
Helenenstr. 9
(barrierefrei)