Stadt Thalheim/Erzgeb.

Coronaschutzimpfung - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim Sachsen krempelt die #Ärmelhoch

Coronaschutzimpfung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Impfung gegen das Coronavirus SARS CoV 2 hat am 11. Januar 2021 flächendeckend in den sächsischen Impfzentren begonnen. Ein vollständiger Impfschutz möglichst vieler Menschen ist wichtig, um die Pandemie zu bewältigen und in ein normales Leben ohne Beschränkungen und Schließungen zurückzukehren. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.

Die Impfung findet in 13 Impfzentren und durch 13 mobile Teams statt. Die Adressen der Impfzentren finden Sie auf folgender Internetseite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

Zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung ist die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Terminvereinbarung ist auch telefonisch unter der 0800 089 9089 möglich.

Die Anmeldung besteht aus 2 Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.
Aufgrund der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ist Sachsen nun in der Lage, flächendeckend die Impfzentren zu nutzen. Wir sind uns sicher, dass das Impfangebot gut angenommen wird. Ich versichere, dass keiner vergessen wird, der geimpft werden möchte. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, darunter auch Impfstoff mit anderen Anforderungen an die Lagerung, werden wir das Angebot erweitern und anpassen.
Weil der Impfstoff derzeit noch nicht für alle Interessierten zur Verfügung steht, erfolgen die Impfungen nach einer festgelegten Reihenfolge, die nach der besonderen Gefährdung von Berufs- und Bevölkerungsgruppen festgelegt wurde. Grundlage sind die Bundesverordnung und ein durch die Sächsische Impfkommission (SIKO) erstelltes Positionspapier.

Aktuell werden folgende Personen geimpft, die unter die höchste Priorität zählen:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer ode
  3. pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  4. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Ansteckungsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere
    a. auf Intensivstationen,
    b. in Notaufnahmen,
    c. in Rettungsdiensten, inklusive der Notarztdienste, der ärztlichen Bereitschaftsdienste sowie der
    d. Feuerwehren und Luftrettung,
    e. Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
    f. in den Impfzentren und mobilen Teams sowie
    g. in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante
    h. aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden.
    Das betrifft insbesondere das Personal
    » in benannten Corona-Schwerpunktpraxen,
    » in SARS-CoV-2-Testzentren,
    » in Einrichtungen des ÖGD mit Untersuchungs- und Testoption,
    » Hausarzt- und Kinderarztpraxen,
    » in medizinischen Einrichtungen der Sprach- und Stimmbildung,
    » in HNO-ärztlichen und pneumologischen Fachpraxen,
    » in zahnärztlichen und MKG-Praxen,
    » in Einrichtungen der Geburtshilfe.
  6. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen,
    bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in
    a. der Onkologie,
    b. der Transplantationsmedizin und
    c. der Nephrologie und Dialyseeinrichtungen.

Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petra Köpping
Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt