Stadt Thalheim/Erzgeb.

Barrierefreiheit - Thalheim im Erzgebirge

Thalheim Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Thalheim/Erzgeb. ist bemüht, ihre Website www.thalheim-erzgeb.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Website beruht auf einem zentralen Content-Management-System, das nach den Anforderungen der Barrierefreiheit geprüft wurde. Sie ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen nach der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Deshalb arbeitet die Stadtverwaltung Thalheim/Erzgeb. an einem Neustart (Relaunch) der Website mit dem Ziel eine nahezu barrierefreie Website nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.

Einschränkungen bestehen insbesondere bei:

  • PDF-Dokumenten, die nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sind,

  • einzelnen Bildern und Grafiken ohne Alternativtexte,

  • Videos, die keine Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten,

  • Formularen, deren Bedienbarkeit mit Screenreadern teilweise eingeschränkt ist.

  • Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebundene Karten, externe Formulare oder Social-Media-Plugins) unterliegen nicht in jedem Fall unserem Einflussbereich und können daher nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und zuletzt am 25. August 2025 aktualisiert.Die Aktualisierung erfolgte im Rahmen einer internen Selbstbewertung mithilfe von:

  • WAVE-Tool,

  • PDF Accessibility Checker (PAC),

  • manuellen Tests zur Tastaturbedienbarkeit.

Als »Archive« geltende Inhalte, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden, darunter

  • Imagefilme,
  • Fotogalerien,
  • „alte“ Ausgaben des Stadtanzeigers

Weiterhin sind Inhalte aus Drittanwendungen unter Unterständen nicht barrierefrei, darunter:

  • Direktlinks zu Dritten
  • Formulare von Dritten

Bei Bedarf können o. g. Inhalte daraus als konforme Alternativversion bereitgestellt werden. Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall über u. g. Kontaktmöglichkeit.

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 25. August 2025 aktualisiert.

Kontakt

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen uns an. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Ansprechpartner: Frau Wiebke Arnold (SB Pressestelle)

E-Mail: pressestelle@thalheim-erzgeb.de
Telefon: 03721/262-26

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: schlichtungsstelle@bifd.bund.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de