In Bezug auf die Darstellung im Stadtanzeiger möchten wir hiermit an die Frist (08.05.2026) zur Beteiligung (erste Stufe) an der kommunalen Wärmeplanung erinnern:
Die Stadt Thalheim/Erzgeb. und die Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf, Gornsdorf erstellen bis 2027 eine kommunale Wärmeplanung, die gesetzlich durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben ist. Ziel der Wärmeplanung ist eine klimaneutrale, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung bis 2045.
Der erste Schritt der Wärmeplanung ist die Eignungsprüfung gemäß §14 WPG, deren Ergebnisse nun bekannt gegeben wurden. Die grün markierten Gebiete entsprechen der regulären Wärmeplanung, die rot markierten Gebiete der verkürzten Wärmeplanung. Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Lage und Struktur nicht für die Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet und werden deshalb im vereinfachten Verfahren berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen Stellungnahmen, Hinweise und Anmerkungen zu den Ergebnissen der Eignungsprüfung abzugeben. Dies kann im Beteiligungsportal über folgenden Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/thalheim-erzgebirge/beteiligung/themen oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen der beteiligten Kommunen erfolgen.
Bei den weiteren Phasen wird die Öffentlichkeit natürlich erneut beteiligt.
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.
